Sehr geehrte Damen und Herren, Im Zuge unseres geplanten Spielplatzumbaus in der Gemeinde interessieren wir uns für den Kauf einer Mini Rampe (80cm) Um sicherzustellen, dass die Sicherheitsstandards eingehalten werden, hätte ich einige Fragen: 1. Muss die Mini Rampe nachträglich vom TÜV geprüft werden? 2. Ist ein Geländer erforderlich? 3. Gibt es Vorschriften bezüglich des Abstands zu anderen Geräten? Benötigt die Rampe einen eingezäunten Bereich? Wir möchten sicherstellen, dass der Spielplatz allen Sicherheitsanforderungen entspricht, und würden uns über Ihre Unterstützung und Informationen zu diesen Fragen freuen. Vielen Dank im Voraus für Ihre Zeit und Hilfe. Mit freundlichen Grüßen, Nikita Blasen Gemeinde Irrel
1. Muss die Mini Rampe nachträglich vom TÜV geprüft werden?
Ja. Laut der aktuellen DIN Norm DIN EN 14974 für Skateparks vom Juni 2019 gilt für Prüfungen:
„Die Prüfung von neu konstruierten Skateparks oder Skate-Elementen muss erfolgen, nachdem diese nach
den Anweisungen des Herstellers errichtet und installiert wurden“
2. Ist ein Geländer erforderlich?
Nein. Wenn die Fallhöhe unter 100 cm ist kann auf ein Schutzgeländer verzichtet werden.
3. Gibt es Vorschriften bezüglich des Abstands zu anderen Geräten?
Ja. Alle Skate Elementen benötigen einen umlaufenden Sicherheitsbereich von 200 cm
Benötigt die Rampe einen eingezäunten Bereich?
Nein. Das ist nicht nötig und auch nicht sinnvoll.